Kurz erzählt: 2 Physiotherapeuten aus Baden-Württemberg nutzen die Rechtsprechung zur Regelung der Tätigkeit eines Heilpraktikers, um beim Gesundheitsamt eine selbständige Tätigkeit beantragen zu können.Nach jahrelangem Rechtsstreit gewannen Sie vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz im Urteil vom 21. November 2006 (6 A 1027/06 ). Damit war der erste Schritt getan.
Auch andere Therapeuten weiterer Bundesländer beantragten nun Ihrerseits die Erlaubnis. Doch wie sollte eine gewisse " Qualität" erhalten bleiben? 2009 entschied das Gericht folgende Bedingung (Auszug Wikipedia) :
"Der jeweilige Antragsteller muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen."
Ein sektoraler Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie ist also ein ausgebildeter Physiotherapeut mit Zusatzqualifikation, der auch ohne Verordnung eines Arztes behandeln darf, bezogen auf den Bereich der Physiotherapie.
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